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Steuern: Freistellungsaufträge gelten grundsätzlich weiter

Ab 2009 wird das bisherige Verfahren zur Besteuerung privater Kapitalerträge durch die Abgeltungssteuer ersetzt.

Auf die Freistellungsaufträge ergeben sich aber praktisch keine Auswirkungen: Sparer können weiterhin Freistellungsaufträge für private Kapitalerträge erteilen - in Höhe von 801 € bzw. 1.602 € für Ehepaare. Bestehende Aufträge gelten grundsätzlich weiter und das Volumen kann wie bisher auf verschiedene Institute verteilt werden. Insoweit besteht kein Handlungsbedarf.

Zu berücksichtigen ist, dass ein Freistellungsauftrag künftig nicht mehr auf bestimmte Konten begrenzt werden darf. Bestehende Aufträge gelten also ab 2009 automatisch für alle Konten und Depots einer Bank. Zudem ist die Wirkung des Auftrages künftig endgültig und kann nicht mehr im Hinblick auf eine spätere Einbeziehung der Kapitalerträge vorläufig erteilt werden.

Datum: 04.02.2009« Zurück zur Übersicht

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