Riester-Rente

Möchten Sie auch einmal Geld vom Staat geschenkt bekommen?
Dann ist die Riester-Rente das Richtige für Sie.

Zum einen sparen Sie für Ihre Altersvorsorge und zum anderen erhalten Sie eine staatliche Förderung vom Staat.

Wer ist förderberechtigt?
Berechtigt sind z.B. rentenversicherungspflichtige Angestellte und Beamte. Auch Ehepartner von förderberechtigten „Riester-Rentnern“ können die staatliche Förderung beanspruchen. Arbeitslose erhalten die staatliche Förderung, wenn sie Arbeitslosengeld beziehen.

Wie wird gefördert?
Die staatliche Förderung sieht für Förderberechtigte eine jährliche Zulage vor. Außerdem besteht die Möglichkeit, die eingezahlten Riester-Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend zu machen. Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug für den Anleger günstiger ist als die bereits gewährte Zulage. Ist das der Fall, kann er die Differenz als Steuergutschrift erhalten.

Beispiel:

Jahr

Grundzulage

Zulage je Kind

Gesamtbeitrag *

Höchstbeitrag

ab

2008

154 €

185 €

4%

2.100 €

*In Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens.
Gesamtbeitrag = Eigenanteil + Zulage

** für ab 2008 geborene Kinder werden € 300 als Zulage gezahlt.

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